Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 5 Abs. 2; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) Protokollerklärungen Nr. 1, 4, 5 zu § 5 Abs. 2 S. 2; GG Art. 3; GG Art. 6;
Fundstellen:
AuR 2010, 443
BAGE 135, 66
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 30.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 49/08
ArbG Karlsruhe, vom 21.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 396/07
Anspruch auf Besitzstandszulage nach TVöD; Verfassungswidrigkeit Protokollerklärung Nr. 1 zu § 5 Abs. 2 S. 2 TVÜ-VKA hinsichtlich von Beschäftigten bei Sonderurlaub des Ehegatten
BAG, Urteil vom 24.06.2010 - Aktenzeichen 6 AZR 1037/08
DRsp Nr. 2010/14897
Anspruch auf Besitzstandszulage nach TVöD; Verfassungswidrigkeit Protokollerklärung Nr. 1 zu § 5 Abs. 2 S. 2 TVÜ-VKA hinsichtlich von Beschäftigten bei Sonderurlaub des Ehegatten
Die Protokollerklärung Nr. 1 zu § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA verstößt gegen Art. 3 Abs. 1GG iVm. Art. 6GG, soweit darin Beschäftigten, deren Ehegatte im September 2005 Sonderurlaub zur Kinderbetreuung genommen hatte, der Anspruch auf die tarifliche Besitzstandszulage, die die Differenz zum ungekürzten Ortszuschlag der Stufe 2 im Vergleichsentgelt ausgleichen soll, versagt wird.Orientierungssätze:1. Ein Ehegatte, der am 1. Oktober 2005 im öffentlichen Dienst stand und zu diesem Zeitpunkt in den TVöD übergeleitet worden ist, war auch dann eine andere Person iSv. § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 TVÜ-VKA iVm. § 29 Abschn. B Abs. 5BAT, wenn er aufgrund unbezahlten Sonderurlaubs im September 2005 keine Vergütung und damit auch keinen Ortszuschlag erhalten hat.2. § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 TVÜ-VKA ist mit Art. 3 Abs. 1GG iVm. Art. 6GG vereinbar. Die Tarifvertragsparteien durften bei typisierender Betrachtung davon ausgehen, dass die andere ortszuschlagsberechtigte Person ihre Tätigkeit wieder aufnimmt, also das Familieneinkommen nicht auf Dauer vermindert wird und dem mit § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA verfolgten Zweck der Besitzstandswahrung noch genügt ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.