Anspruch auf Berichtigung eines Beurteilungsvermerks bei unberechtigter Abweichung von der zuvor eröffneten Beurteilung; gerichtliche Abänderung bei Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null; Darlegungslast des Dienstherrn für die eine Abänderung der Beurteilung begründenden Tatsachen
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.03.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 406/08
DRsp Nr. 2009/10317
Anspruch auf Berichtigung eines Beurteilungsvermerks bei unberechtigter Abweichung von der zuvor eröffneten Beurteilung; gerichtliche Abänderung bei Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null; Darlegungslast des Dienstherrn für die eine Abänderung der Beurteilung begründenden Tatsachen
1. Dem öffentlichen Arbeitgeber steht bei der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung eine Beurteilungsermächtigung und ein Beurteilungsspielraum zu; allein der Dienstherr oder der für ihn handelnde jeweilige Vorgesetzte soll ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil dafür abgeben, ob und inwieweit der Angestellte den (ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden) zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen eines konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht.2. Eine unmittelbare Abänderung der dienstlichen Beurteilung durch das Gericht kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles der Beurteilungsspielraum des Dienstherrn auf Null reduziert ist und damit nur eine einzige fehlerfreie Beurteilung in der vom Arbeitnehmer beantragten Form denkbar ist.
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