Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 16.1.2017 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Umstritten ist ein Anspruch auf eine Aufwandspauschale nach §
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