I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 23. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Streitig ist die Gewährung eines Darlehen in Höhe von 4.000,- Euro. Hiervon entfallen 3.000,- auf eine Förderung einer selbständigen Erwerbstätigkeit und 1.000,- Euro auf die Kosten der Vorbereitung eines Grundstücksverkaufs.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|