LSG Bayern - Beschluss vom 17.02.2010
L 7 AS 4/10 B ER
Normen:
SGB II § 23 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 23.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 19 AS 2811/09

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten für die Abtrennung eines Grundstücksteils zwecks Vorbereitung der Verwertung

LSG Bayern, Beschluss vom 17.02.2010 - Aktenzeichen L 7 AS 4/10 B ER

DRsp Nr. 2010/5389

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten für die Abtrennung eines Grundstücksteils zwecks Vorbereitung der Verwertung

Kosten für die Abtrennung eines Teils des Wohngrundstückes zwecks nachfolgendem Verkauf sind Kosten, die anlässlich der beabsichtigten Verwertung eigenen Vermögens entstehen. Dafür ist im SGB II keine Anspruchsgrundlage ersichtlich. Dies ist systemkonform, weil die Grundsicherung für Arbeitsuchende der Existenzsicherung dient, nicht der Übernahme der Unkosten einer Vermögensverwertung. Diese Unkosten sind regelmäßig aus der Verwertung selbst zu bestreiten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 23. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 23 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I. Streitig ist die Gewährung eines Darlehen in Höhe von 4.000,- Euro. Hiervon entfallen 3.000,- auf eine Förderung einer selbständigen Erwerbstätigkeit und 1.000,- Euro auf die Kosten der Vorbereitung eines Grundstücksverkaufs.