LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.05.2020
2 Sa 382/19
Normen:
BGB § 616; BGB § 812 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
MDR 2020, 1188
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 08.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1348/18

Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung wegen Teilnahme am 80. Geburtstag des Vaters im Geltungsbereich des Tarifvertrages für die Musiker in Kulturorchestern

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2020 - Aktenzeichen 2 Sa 382/19

DRsp Nr. 2020/12360

Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung wegen Teilnahme am 80. Geburtstag des Vaters im Geltungsbereich des Tarifvertrages für die Musiker in Kulturorchestern

Familienfeiern anlässlich eines runden Geburtstages eines Elternteils (80. Geburtstag des Vaters) zählen nicht zu den "dringenden persönlichen Gründen", die nach § 40 Abs. 4 Satz 1 des Tarifvertrags für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) in der bis zum 30. September 2019 geltenden Fassung einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung begründen.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.05.2019 - 1 Ca 1348/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 616; BGB § 812 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung von Aushilfskosten.