Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.10.2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Zahlungen, die sich aus einer rückwirkenden Anpassung seiner Betriebsrente zu den Stichtagen 01.04.2005 und 01.04.2008 ergeben sollen. Weiterhin begehrt er die Verzinsung der rückständigen Zahlungen und die Verurteilung der Beklagten zu zukünftigen Leistungen für die Zeit ab Oktober 2010.
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