Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.12.2018 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
der Klägerin Einsicht in die Vergabeakte zu dem Vergabeverfahren "Neubau eines D-Flügels mit 4 Wahlleistungsstationen am Krankenhaus B." in der Form zu gewähren, dass die Beklagte der Klägerin das offizielle Submissionsprotokoll nebst Nachträgen vorlegt.
2.Im Übrigen bleibt es bei der Abweisung der Klage.
3.Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80% und die Beklagte zu 20%.
5. 6. 7.
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