1) Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.09.2008 - 5 Ca 2413/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2) Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages.
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