BAG - Urteil vom 12.03.2008
10 AZR 256/07
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 16.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 43/06

Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Gewährung von Wegestunden

BAG, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen 10 AZR 256/07

DRsp Nr. 2008/11682

Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Gewährung von Wegestunden

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten noch über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines 14. Monatsgehalts für die Jahre 2003 bis 2005 und zur Gewährung sogenannter Wegestunden.

Die Beklagte ist die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit ca. 370 Arbeitnehmern. Sie hat insbesondere die Aufgabe, die ambulante vertragsärztliche Versorgung in ihrem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen sowie die Qualität und die ordnungsgemäße Abrechnung der ärztlichen Leistungen zu kontrollieren. Die Beklagte ist nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband. Als juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg könnte sie der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. angehören, einem Mitgliedsverband der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.