I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 27.04.2010 - 6 Ca 86/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses.
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