Die Beschwerde der Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 15.08.2019 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl.
Die zu 4. beteiligte Arbeitgeberin produziert Stabilisatoren für die Lebensmittelproduktion und beschäftigt ca. 85 Mitarbeiter an zwei Standorten, L. und W., die ca. 12 km voneinander entfernt sind. Ein Betriebsrat ist nicht gebildet.
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