1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 09.07.2008 -
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Stufenzuordnung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und damit über die Höhe des Arbeitsentgelts der Klägerin.
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