LAG Köln - Urteil vom 31.05.2006
3 Sa 225/06
Normen:
TVK § 20 ;
Fundstellen:
NZA 2006, 1294
NZA-RR 2006, 525
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 07.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2364/05

Anrechnung von Vordienstzeiten einer Orchestermusikerin - Beendigung früherer Beschäftigung im Interesse des neuen Arbeitgebers - Unterbrechung der Beschäftigung für die Dauer der normalen Theater- und Konzertferien - Abgrenzung von Praktikum und Arbeitsverhältnis

LAG Köln, Urteil vom 31.05.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 225/06

DRsp Nr. 2006/27917

Anrechnung von Vordienstzeiten einer Orchestermusikerin - Beendigung früherer Beschäftigung im Interesse des neuen Arbeitgebers - Unterbrechung der Beschäftigung für die Dauer der normalen Theater- und Konzertferien - Abgrenzung von Praktikum und Arbeitsverhältnis

»1. Löst ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis mit seinem bisherigen Arbeitgeber auf und kommt er damit ganz wesentlich den Interessen des neuen Arbeitgebers an einer alsbaldigen Tätigkeitsaufnahme entgegen, so stellt die Nichtanrechnung der früheren Dienstzeiten eine unbillige Härte i. S. d. § 20 Abs. 4 TVK dar.2. Eine Unterbrechung, die die Dauer der normalen Theater- und Konzertferien nicht überschreitet, hindert grundsätzlich nach § 20 Abs. 4 TVK eine Anrechnung von Vordienstzeiten nicht.3. Zur Abgrenzung von Praktikum und Arbeitsverhältnis.«

Normenkette:

TVK § 20 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Anrechnung von Vordienstzeiten der seit dem 01.03.2004 im B -Orchester der beklagten Stadt als Kontrabassistin tätigen Klägerin. Auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils wird gemäß § 69 ArbGG Bezug genommen.