LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 31.05.2007
11 Sa 86/07
Normen:
BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 § 779 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 11.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1850/06

Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulage - Auslegung einer Vergleichsklausel

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.05.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 86/07

DRsp Nr. 2007/17919

Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulage - Auslegung einer Vergleichsklausel

Haben sich die Parteien vergleichsweise darauf geeinigt, dass die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer eine widerrufbare Zulage zukünftig als außertarifliche unwiderrufbare Zulage zahlt, steht das Fehlen eines ausdrücklichen Anrechnungsvorbehalts der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf die außertarifliche Zulage nicht entgegen; im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Arbeitsvertragsparteien die Anrechnung von außertariflichen Zulagen zulassen wollen.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 § 779 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Anrechenbarkeit von Tariflohnerhöhungen auf eine außertarifliche Zulage.