LAG Köln, Urteil vom 29.05.1998 - Aktenzeichen 4 Sa 129/98
DRsp Nr. 2000/2250
Anrechnung von Kuren auf Erholungsurlaub
»Die AVR des deutschen Caritasverbandes enthalte keine von § 10BUrlG abweichende Regelung, die es dem Arbeitgeber verböte, Zeiten einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation auf den Jahres-Erholungsurlaub anzurechnen.«