Auf die sofortige Beschwerde der Klägerseite wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.10.2008 dahingehend abgeändert, dass der Kläger monatliche Rückzahlungsraten in Höhe von 45,00 € zu leisten hat.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.
I. Der Kläger wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung von Rückzahlungsraten im Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts vom 29.10.2008.
Durch diesen Beschluss hat das Arbeitsgericht monatliche Rückzahlungsraten in Höhe von 225,00 € festgesetzt.
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