Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 08.11.2016 -
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 2.367,29 € brutto abzüglich erhaltener 1.485,85 € netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.10.2014 für September 2014 zu bezahlen.
2.Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 3.737,83 € brutto abzüglich erhaltener 2.345,82 € netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.11.2014 für Oktober 2014 zu bezahlen.
3. 4. 5. 6. II. III.
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