Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 18. Juni 2008 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer tarifvertraglichen Abfindung.
Der am XX.XX.19XX geborene Kläger war in der Zeit vom 01. November 1969 bis 31. Oktober 2007 bei den A als Zivilbeschäftigter tätig. Zuletzt war er als Kfz-Mechaniker bei der B mit einer durchschnittlichen monatlichen Bruttovergütung von € 2.239,65 tätig.
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