LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.02.2013
9 Sa 428/12
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 23 Abs. 1; BGB § 613 a Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 02.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 698/12

Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten auf die kündigungsschutzrechtliche Wartezeit; unwirksame Kündigung einer Reinigungskraft bei rechtsgeschäftlichem Betriebsteilübergang

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.02.2013 - Aktenzeichen 9 Sa 428/12

DRsp Nr. 2013/6124

Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten auf die kündigungsschutzrechtliche Wartezeit; unwirksame Kündigung einer Reinigungskraft bei rechtsgeschäftlichem Betriebsteilübergang

Bei einem rechtsgeschäftlichen Übergang eines Betriebsteils tritt die Erwerberin kraft Gesetzes in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein; die bei der früheren Arbeitgeberin zurückgelegte Dauer des Arbeitsverhältnisses wird daher auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG angerechnet.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.08.2012 Az.: 2 Ca 698/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 23 Abs. 1; BGB § 613 a Abs. 1;

Tatbestand