1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22.10.2008 - 14 Ca 2955/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Stufenzuordnung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und damit über die Höhe des Arbeitsentgeltes des Klägers.
Wegen des erstinstanzlichen unstreitigen und streitigen Vorbringens der Parteien einschließlich ihrer Rechtsansichten wird auf den nicht angegriffenen Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Bezug genommen und verwiesen.
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