LAG Hamm - Urteil vom 19.06.2013
10 Sa 1776/12
Normen:
BetrVG § 87 I Nr. 10; ZPO §§ 257 ff.;
Vorinstanzen:
ArbG Münster, vom 15.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1127/12

Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Ankündigungsfrist von Überstunden

LAG Hamm, Urteil vom 19.06.2013 - Aktenzeichen 10 Sa 1776/12

DRsp Nr. 2013/17441

Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage – Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Ankündigungsfrist von Überstunden

Die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage ist mitbestimmungspflichtig und vorliegend gleichheitswidrig. Der Arbeitgeber kann nicht zur Einhaltung einer bestimmten Ankündigungsfrist von Überstunden verurteilt werden.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen und unter Abweisung der Klageerweiterung im Berufungsverfahren - das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 15. November 2012 - 1 Ca 1127/12 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 201,71 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. September 2012 zu zahlen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 87 I Nr. 10; ZPO §§ 257 ff.;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf weitere "übertarifliche Zulage" und auf vorherige Ankündigung von Überstunden.

1. 2. 3. 1. 2. 3.