Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen und unter Abweisung der Klageerweiterung im Berufungsverfahren - das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 15. November 2012 -
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf weitere "übertarifliche Zulage" und auf vorherige Ankündigung von Überstunden.
1. 2. 3. 1. 2. 3.
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