Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Darmstadt vom 21. Oktober 2014 - 9 Ca 172/14 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Weitergabe einer Tariflohnerhöhung.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01. Oktober 2008 als Sachbearbeiter am Standort Lorsch zu einem Bruttomonatsgehalt von € 2.500,00 brutto beschäftigt. Die Vergütungsregelung in § 4 des Arbeitsvertrages der Parteien vom 01. Oktober 2008 lautet auszugsweise wie folgt:
"§ 4 Vergütung
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