I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.01.2015 -
Die Klage wird auf Kosten der Klägerin in vollem Umfang abgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten insbesondere darüber, inwieweit auf den Mindestlohnanspruch der Klägerin nach der Pflegearbeitsbedingungsverordnung (PflegeArbbV) eine "Funktionszulage" als Inkontinenz(mittel)beauftragte, ein monatlicher Tankgutschein bis zu 44,00 EUR und eine Jahresprämie anzurechnen ist. Dies für die Zeit vom 01.07.2013 bis zum 30.11.2014.
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