LAG München - Urteil vom 14.08.2007
4 Sa 189/07
Normen:
HGB § 74c Abs. 1 ; SGB III § 117 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 20.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 13058/06

Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Karenzentschädigung in Höhe des Auszahlungsbetrages

LAG München, Urteil vom 14.08.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 189/07

DRsp Nr. 2007/17777

Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Karenzentschädigung in Höhe des Auszahlungsbetrages

»Der Arbeitgeber kann auf die während der Zeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zu zahlende Karenzentschädigung ein vom Arbeitnehmer während dieses Zeitraum bezogenes Arbeitslosengeld (in den Grenzen der § 74c Abs. 1 HGB) nur in Höhe dessen ("Netto-")Auszahlungsbetrages, nicht in Höhe eines fiktiv hochgerechneten "Brutto-"Betrages des Arbeitslosengeldes anrechnen (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).«

Normenkette:

HGB § 74c Abs. 1 ; SGB III § 117 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechnung des Karenzentschädigungsanspruches des Klägers aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots mit der Beklagten als seiner früheren Arbeitgeberin.