Die Beschwerde des Klägervertreters gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. Januar 2010 - 7 Ca 3931/08 - wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. Mit der am 5. Juni 2008 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage forderte die Klägerin die Zahlung von 828,75 € brutto und 479,99 € netto und weitere 186,24 € Rechtsanwaltskosten. Vorgerichtliche Versuche des Bevollmächtigten der Klägerin, die Angelegenheit mit der Beklagten zu klären, waren gescheitert.
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