LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 15.07.2009
8 Sa 1873/08
Normen:
BetrAVG § 1; BetrAVG § 5 Abs. 2 S. 2; BetrAVG § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt, vom 16.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2623/08
BAG, 3 AZR 731/09,

Anrechnung anderer Versorgungsleistungen auf die betriebliche Altersversorgung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.07.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 1873/08

DRsp Nr. 2009/27413

Anrechnung anderer Versorgungsleistungen auf die betriebliche Altersversorgung

1. Die Anrechnung anderer Versorgungsleistungen kann dazu führen, dass ein Versorgungsanspruch nicht entsteht. 2. Nach Eintritt des Versorgungsfalles eingetretene Veränderungen (Kürzungen) anzurechnender Leistungen sind für den Versorgungsanspruch nicht mehr zu berücksichtigen.

Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2008 - 4 Ca 2623/08 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1; BetrAVG § 5 Abs. 2 S. 2; BetrAVG § 16;

Gründe:

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung einer Betriebsrente, deren Anpassung und den Ausgleich von Kürzungen bei der Pension des Beamtenversicherungsvereins des ...- und Bankiersgewerbes (BVV).

Die am ... geborene Klägerin war seit Januar 1971 bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin angestellt. Zum 01. Juni 2000 schied die Klägerin mit Eintritt in den Ruhestand aus.