Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2008 - 4 Ca 2623/08 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung einer Betriebsrente, deren Anpassung und den Ausgleich von Kürzungen bei der Pension des Beamtenversicherungsvereins des ...- und Bankiersgewerbes (BVV).
Die am ... geborene Klägerin war seit Januar 1971 bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin angestellt. Zum 01. Juni 2000 schied die Klägerin mit Eintritt in den Ruhestand aus.
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