ArbG Essen, vom 10.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2174/02
Anpassung von Betriebsrenten - Prüfungszeitraum für Anpassungsbedarf und reallohnbezogene Obergrenze - Ermittlung des Kaufkraftverlustes und der reallohnbezogenen Obergrenze - Billigkeitskontrolle konzerneinheitlicher Obergrenze - kein Anspruch auf erhöhte Anpassung bei fehlerhafter Berechnungsmethode ohne Auswirkung auf Höhe der Anpassung
BAG, Urteil vom 30.08.2005 - Aktenzeichen 3 AZR 395/04
DRsp Nr. 2006/6654
Anpassung von Betriebsrenten - Prüfungszeitraum für Anpassungsbedarf und reallohnbezogene Obergrenze - Ermittlung des Kaufkraftverlustes und der reallohnbezogenen Obergrenze - Billigkeitskontrolle konzerneinheitlicher Obergrenze - kein Anspruch auf erhöhte Anpassung bei fehlerhafter Berechnungsmethode ohne Auswirkung auf Höhe der Anpassung
»Auch nach der seit dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung des § 16BetrAVG reicht der für den Anpassungsbedarf und die reallohnbezogene Obergrenze maßgebliche Prüfungszeitraum vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag.«
Orientierungssätze:1. § 16BetrAVG verbietet es grundsätzlich nicht, mehrere Versorgungsleistungen zusammenzufassen und für die Anpassung als Einheit zu betrachten. Ob eine getrennte Anpassung geboten ist, hängt in erster Linie von der Auslegung der Versorgungszusagen und der ihnen zugrunde liegenden Versorgungsregelungen ab.
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