1.
Die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.05.2009 - 5 Ca 381/09 - werden zurückgewiesen.
2.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten über die Anpassung von betrieblichem Ruhegeld.
Der am 17.09.1935 geborene Kläger war vom 16.05.1966 bis zum 31.03.1996 bei der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft bzw. deren Rechtsnachfolgerinnen als Angestellter beschäftigt.
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