LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 03.09.2010
17 Sa 58/09
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1; BGB § 826;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 25.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 2074/08

Anpassung der Betriebsrente in Konzernunternehmen; unbegründete Klage auf angemessene Erhöhung der Betriebsrente bei unsubstantiierten Darlegungen des Betriebsrentners zum konzernrechtlichen Berechnungsdurchgriff

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.09.2010 - Aktenzeichen 17 Sa 58/09

DRsp Nr. 2011/6188

Anpassung der Betriebsrente in Konzernunternehmen; unbegründete Klage auf angemessene Erhöhung der Betriebsrente bei unsubstantiierten Darlegungen des Betriebsrentners zum konzernrechtlichen Berechnungsdurchgriff

1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines Berechnungsdurchgriffs trägt der klagende Betriebsrentner. 2. Von den Schwierigkeiten, die mit der Darlegung der beeinträchtigenden Ausübung der Herrschaftsmacht im Konzern verbunden sind, kann der Betriebsrentner nicht grundsätzlich entlastet werden; es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die wirtschaftliche Lage eines konzernabhängigen Unternehmens regelmäßig durch nachteilige, im Konzerninteresse erfolgende Vorteilsverschiebungen beeinträchtigt wird. 3. Dem Betriebsrentner können aber Erleichterungen bei der Darlegungslast zugute kommen; für einen schlüssigen (den Berechnungsdurchgriff rechtfertigenden) Vortrag reicht im Zweifel eine lediglich beispielhafte Darlegung von Eingriffen im Konzerninteresse und eine plausible Erklärung dafür aus, warum diese Eingriffe nicht nur unwesentlich zur schlechten wirtschaftlichen Lage des Tochterunternehmens beigetragen haben.