1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29.05.2009 - 4 Ca 6131/08 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Erhöhung der Betriebsrente des Klägers zum Anpassungsstichtag 01.07.2007.
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