Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 17.11.2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
1. 100,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.11.2008 zu zahlen,
2. ab Dezember 2008 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 362,77 € (statt: 350,16 €) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 4/5, die Beklagte zu 1/5.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob und in welchem Umfang die Beklagte die Betriebsrente des Klägers anzupassen hat.
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