Das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 29. Dezember 2008 - 5 Ca 6180/08 - wird abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechnung der dem Kläger zustehenden betrieblichen Altersversorgung und deren Anpassung.
Der am 05. Mai 1940 geborene Kläger war vom August 1991 bei der Beklagten als Leiter des Personalbereichs angestellt. Die Parteien hatten unter dem 23. April 1991 einen Pensionsvertrag geschlossen. In dessen § 1 heißt es u. a:
"5) Die Pension beträgt so viel, dass der Vertragsinhaber einschließlich seiner Rentenbezüge aus
a) der Angestelltenversicherung
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