LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.06.2013
11 Sa 134/12
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1; BetrAVG § 16 Abs. 2;
Fundstellen:
EzA-SD 2014, 11
Vorinstanzen:
ArbG Lörrach, vom 22.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 44/12

Anpassung der Betriebsrente bei aussichtsreicher wirtschaftlicher Lage aufgrund Kostenübernahme durch Konzernmutter

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2013 - Aktenzeichen 11 Sa 134/12

DRsp Nr. 2013/21633

Anpassung der Betriebsrente bei aussichtsreicher wirtschaftlicher Lage aufgrund Kostenübernahme durch Konzernmutter

1. Nach § 16 I BetrAVG ist bei der Anpassungsprüfung die wirtschaftliche Lage des versorgungspflichtigen Arbeitgebers auch dann maßgeblich, wenn eine Konzerneinbindung vorliegt.2. Weisen die Bilanzen dieses Unternehmens mitsamt Gewinn- und Verlustrechnungen seit Jahren positive Geschäftsergebnisse aus und gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich daran etwas ändern könnte, kann sich das Unternehmen nicht auf eine schlechte wirtschaftliche Lage berufen.3. Dies gilt auch dann, wenn die Bilanzergebnisse (nur) deshalb stets positiv ausfallen, weil die Muttergesellschaft im Konzern, die alle hergestellten Produkte des versorgungspflichtigen Unternehmens abnimmt, dessen gesamte Herstellungskosten zuzüglich eines Aufschlags übernimmt.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach vom 22.08.2012, Az. 3 Ca 44/12 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.166,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtskraft dieses Urteils zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. III. IV.