Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach vom 22.08.2012, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.166,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtskraft dieses Urteils zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. III. IV.
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