I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18.03.2009 (Az.:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab 01.06.2008 eine monatliche Betriebsrente von € 181,51 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 336,42 zu bezahlen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, eine dem Kläger gewährte Betriebsrente anzupassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|