Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.07.2020 -
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.07.2020 -
Der Tenor wird zur Klarstellung insgesamt wie folgt (neu) gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 199,56 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 33,26 € brutto seit dem 05.01.2016, 02.02.2016, 02.03.2016, 02.04.2016, 03.05.2016 sowie dem 02.06.2016 zu zahlen.
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