Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 26.05.2009 - 3 Ca 820 a/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung der Ratenzahlung im Rahmen des Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahrens.
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