1. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 05.11.2009 - 1 Ca 515/07 - mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Beschwerdeführerin ab dem 1. Juni 2010 monatliche Raten in Höhe von 45,- Euro zu erbringen hat.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zur Hälfte zu tragen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die beschwerdeführende Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung des ihr Prozesskostenhilfe gewährenden Beschlusses.
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