1. Auf die Berufung der Klägerin wird das beklagte Land verurteilt, an die Klägerin 483,06 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 18.02.2006 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Die Kosten der Berufung trägt das beklagte Land zu 1/60 und im Übrigen die Klägerin.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Annahmeverzugslohn in einem laufenden Arbeitsverhältnis.
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