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Rechtsprechung
1994
Sonstige
LAG
LAG München
LAG München - Urteil vom 25.03.1994
8 (10) (4) Sa 474/89
Normen:
BGB
§§
293
615 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 07.04.1989 - Vorinstanzaktenzeichen
26 Ca 16581/86
Annahmeverzug: Voraussetzungen - Hörfunksprecher
LAG München,
Urteil
vom 25.03.1994
- Aktenzeichen 8 (10) (4) Sa 474/89
DRsp Nr. 2002/15103
Annahmeverzug: Voraussetzungen - Hörfunksprecher
Zur Frage, wann ein Hörfunksprechers wegen Annahmeverzugs der Rundfunkanstalt Anspruch auf Vergütung hat.
Normenkette:
BGB
§§
293
615 Satz 1 ;
Vorinstanz: ArbG München, vom 07.04.1989 - Vorinstanzaktenzeichen
26 Ca 16581/86
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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