Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger aus Annahmeverzug Lohn für die Zeit ab dem 7. August 2005 bis zum 30. September 2005 zu zahlen hat.
Der Kläger, geboren am 7. Juli 1957, war bei der Beklagten seit dem 15. Mai 2004 als Koch beschäftigt, zu einem monatlichen Lohn in Höhe von EUR 1.390,90 brutto - so der Kläger - oder in Höhe von EUR 1.150,00 brutto zuzüglich freie Kost - so die Beklagte -.
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