I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des ArbG Ludwigshafen am Rhein vom 24.7.2008 - 4 Ca 786/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst :
(1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger jeweils zu zahlen:
1. € 163,60 brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.7.2006
2. € 2.668,10 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.11.2006
3. € 4.684,10 brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld i.H.v. 1.155,60 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.12.2006
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