Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Oktober 2011 - 15 Ca 3860/11 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche der Klägerin für die Zeit von Mai 2011 bis Juni 2012.
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