1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 28. Juni 2012 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung von im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes geleisteter Arbeitsstunden.
Bei dem Beklagten handelt es sich um eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, der in ......... u. a. ein Krankenhaus, zwei Altenheime, ein Ausbildungszentrum und eine Kindertagesstätte betreibt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|