LAG Düsseldorf - Urteil vom 11.01.1990
13 Sa 486/89
Normen:
BGB §§ 293 295 297 615 ;
Fundstellen:
EzBAT § 53 BAT Beschäftigung Nr. 11
LAGE § 615 BGB Nr. 22
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 23.02.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2564/88

Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Arbeitunfähigkeit des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus

LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.1990 - Aktenzeichen 13 Sa 486/89

DRsp Nr. 2002/8970

Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Arbeitunfähigkeit des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus

Erkrankt der Arbeitnehmer nach einer ordentlichen Kündigung und dauert die Arbeitsunfähigkeit über die Kündigungsfrist hinaus an, so kommt der Arbeitgeber nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer ihn nach seiner Genesung auffordert, ihm Arbeit zuzuweisen.

Normenkette:

BGB §§ 293 295 297 615 ;
Vorinstanz: ArbG Wesel, vom 23.02.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2564/88
Fundstellen
EzBAT § 53 BAT Beschäftigung Nr. 11
LAGE § 615 BGB Nr. 22