ArbG Wesel, vom 23.02.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2564/88
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Arbeitunfähigkeit des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus
LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.1990 - Aktenzeichen 13 Sa 486/89
DRsp Nr. 2002/8970
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Arbeitunfähigkeit des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus
Erkrankt der Arbeitnehmer nach einer ordentlichen Kündigung und dauert die Arbeitsunfähigkeit über die Kündigungsfrist hinaus an, so kommt der Arbeitgeber nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer ihn nach seiner Genesung auffordert, ihm Arbeit zuzuweisen.