Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Mai 2010 - 9 Ca 8643/09 - unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.595,46 € brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld in Höhe von 989,94 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03. November 2009 zu zahlen;
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 456,85 € brutto abzüglich erhaltenem Arbeitslosengeld in Höhe von 989,94 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03. November 2009 zu zahlen;
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