1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 8. September 2009 - Az. 5 Ca 396/09, wird zurückgewiesen.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 8. September 2009 - Az. 5 Ca 396/09, wird zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 4/9 und die Beklagte 5/9 zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über Sonn- und Feiertagszuschläge für die Zeit vom 01.05.2005 bis zum 30.06.2007.
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