1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - Az. 5 Ca 419/09 - vom 8. September 2009 betreffend Zuschläge für ausgefallene Sonn- und Feiertagsdienste wird zurückgewiesen.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - Az. 5 Ca 419/09 - vom 8. September 2009 betreffend Zuschläge für ausgefallene Sonn- und Feiertagsdienste wird zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 9/20 und die Beklagte 11/20 zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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