Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 02.03.2021 -
I.
Der Kläger ist Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem
Mit Kostenrechnung vom 20.10.2020 wurde zu Lasten des Klägers Zustellkosten von 7,00 EUR in Ansatz gebracht. Der Kläger hat gegen den Kostenansatz Erinnerung eingelegt und sich dabei auf eine Kostenbefreiung nach §
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