Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 04.11.2008 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um die Beteiligungsrechte des Beteiligten zu 1) als Vertrauensmann der Schwerbehinderten bei der Besetzung von Stellen mit Personalleitungsfunktion nach §
Der Beteiligte zu 1) nimmt in Anspruch, dass er vor Durchführung der Besetzung einer derartigen Stelle vom Beteiligten zu 2) hierüber umfassend zu unterrichten und vor der zu treffenden Entscheidung anzuhören ist.
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