A
Die Beteiligte Ziffer 1 (im folgenden: Arbeitgeberin) begehrt mit ihrem Antrag die Zustimmung des Beteiligten Ziffer 2 (im folgenden: Betriebsrat) zur beabsichtigten fristlosen Kündigung des Beteiligten Ziffer3 zu ersetzen. Grund für die beabsichtigte Kündigung ist die Überzeugung bzw. der Verdacht der Arbeitgeberin, der Beteiligte Ziff. 3 habe vorsätzlich Falschgeld in Verkehr gebracht.
Wegen des Sachverhaltes wird gemäß § 69 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 87 Absatz 2 ArbGG auf I. der Gründe des arbeitsgerichtlichen Beschlusses verwiesen. Ergänzend ist folgendes festzuhalten:
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|